Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
In unseren Prozessbegleitungseinrichtungen arbeiten wir mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und fallweise Erwachsenen und begleiten sie durch alle Etappen eines Strafverfahrens bzw. eines Zivilverfahrens, das mit einem Strafverfahren bei Gewalt an Kindern/Jugendlichen in Zusammenhang steht. Dabei informieren und beraten wir auch die Bezugspersonen der Kinder/Jugendlichen damit auch diese über alle Schritte eines Gerichtsverfahrens informiert sind.
Ziel ist es, durch Information und Beratung eine größtmögliche Schonung im Laufe eines Strafverfahrens zu gewährleisten.
Um den teils unterschiedlichen Bedürfnissen und dem Informationsstand von Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen gerecht zu werden, stellen wir sowohl für Kinder/Jugendliche als auch deren Bezugspersonen eigene psychosoziale Prozessbegleiter:innen zur Verfügung, die altersadäquat über die einzelnen Verfahrensschritte informieren und bei allen notwendigen Schritten begleiten.
Unsere juristischen Prozessbegleiter:innen, allesamt Anwält:innen mit langjähriger Erfahrung in der Opferhilfe, werden von uns für die jeweilige Vertretung im Strafverfahren beauftragt. Sie stehen für die rechtliche Beratung zur Verfügung und vertreten den:die von Gewalt Betroffene:n im Gerichtsverfahren. Sie sichern die prozessualen Rechte im Strafverfahren und machen etwaige Schadenersatzansprüche geltend.
Alle Mitarbeiter:innen in der Prozessbegleitung von RdK Steiermark haben zusätzlich zur allgemeinen Weiterbildung für Prozessbegleitung eine spezifische Weiterbildung für die Prozessbegleitung von Kindern/Jugendlichen absolviert.
Alle unsere Angebote sind unabhängig vom Verfahrensausgang kostenlos und werden vom Bundesministerium für Justiz finanziert.
Angebote von Prozessbegleitung
- alters- und entwicklungsgerechte Information und Beratung über die Abläufe bei Polizei und Gericht
- Koordination der notwendigen Schritte mit allen beteiligten Stellen (u.a. Anwalt/Anwältin, Polizei, Gericht)
- persönliche Begleitung zu Einvernahmen
- Hilfestellung im Umgang mit Ängsten und Drohungen
- ressourcenorientierte Stützung und Stärkung
- bei Bedarf Vermittlung von weiterführender Unterstützung