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Kinderschutzrichtlinie

Kinderschutz-Richtlinie

der RdK Steiermark GmbH

Die RDK-Steiermark GmbH ist seit vielen Jahren im Kinderschutz tätig und hat über den Bundesverband der österreichischen Kinderschutzzentren intensiv bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, mitgewirkt.

Wir sehen es als unseren Auftrag, unsere Einrichtungen zu sicheren Orten für Kinder/Jugendliche und Erwachsene zu machen und soweit es in unseren Möglichkeiten steht, unsere Klient:innen vor Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt zu schützen.

Mit unserer Kinderschutzrichtlinie positionieren wir uns klar gegen jede Form von Grenzverletzung und Gewalt in unseren Einrichtungen.

Alle unserer Mitarbeiter:innen, die mit Kinder und Jugendlichen arbeiten, verpflichten sich
Dies alles stellen wir sicher,

Interne Kinderschutzbeauftragte:

Mag.a Eva-Marie Liebl
Mag.a Helga Kalcher

KRISENINTERVENTION

der RdK Steiermark GmbH

Krisenintervention ist eine eigenständige, zeitlich begrenzte Methode der Beratung, Therapie und Behandlung, mit der Menschen in akuten Phasen psychosozialer Krisen oder nach akuten Traumatisierungen unterstützt werden. Diese soll zur emotionalen Stabilisierung der Betroffenen und beitragen und nächste Handlungsschritte ermöglichen.

Mögliche Anlässe für Krisenintervention in unseren Kinderschutzzentren sind:

Das Angebot der Krisenintervention steht Kindern, Jugendlichen, deren Eltern oder Bezugspersonen offen. Weiters können auch Personen, die in ihrem beruflichen Alltag mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und mit einem Verdacht auf Gewalt konfrontiert sind Krisenunterstützung und Fachberatung in Anspruch nehmen. Bei Bedarf wird ein:e Dolmetscher:in beauftragt, die per Video an der Sitzung teilnimmt. Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder online um einen Termin zu vereinbaren.