Kinderschutzrichtlinie
Kinderschutz-Richtlinie
der RdK Steiermark GmbH
Die RDK-Steiermark GmbH ist seit vielen Jahren im Kinderschutz tätig und hat über den Bundesverband der österreichischen Kinderschutzzentren intensiv bei der Entwicklung von Kinderschutzkonzepten für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, mitgewirkt.
Wir sehen es als unseren Auftrag, unsere Einrichtungen zu sicheren Orten für Kinder/Jugendliche und Erwachsene zu machen und soweit es in unseren Möglichkeiten steht, unsere Klient:innen vor Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt zu schützen.
Mit unserer Kinderschutzrichtlinie positionieren wir uns klar gegen jede Form von Grenzverletzung und Gewalt in unseren Einrichtungen.
Alle unserer Mitarbeiter:innen, die mit Kinder und Jugendlichen arbeiten, verpflichten sich
- zu einem wertschätzenden und gewaltfreien Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
- zur Schaffung eines altersangemessenen Umfeldes, in dem die Einhaltung der Kinderrechte gewährleistet wird und Kinder mit ihren Bedürfnissen und Interessen im Mittelpunkt stehen.
- und zur einem verantwortungsvollen und sorgsamen Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
Dies alles stellen wir sicher,
- indem bereits unsere Personalauswahl nach kinderschutzrelevanten Kriterien erfolgt.
- jede:r Mitarbeiter:in einen Verhaltenskodex unterschreiben muss.
- sich unsere Mitarbeiter:innen regelmäßig zu Kinderschutzthemen schulen und wir unser Tun regelmäßig im Team und in der Supervision reflektieren.
- wir klare Handlungsleitfäden bei Verdacht auf Gewalt haben.
- und wir interne und externe Kinderschutzbeauftragte haben, die uns bei Verdacht auf Gewalt in unseren nächsten Schritten unterstützen, sodass das Wohl von Kindern immer im Blick ist.
Interne Kinderschutzbeauftragte:
Mag.a Eva-Marie Liebl
Mag.a Helga Kalcher