Spenden
die RdK Steiermark GmbH
Die RdK Steiermark GmbH ist gemäß § 4a Z.3 und 4 EStG vom Bundesministerium für Finanzen mit Bescheid für mildtätige Zwecke, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln, begünstigt.
Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die vielfältigen Leistungen von Rettet das Kind – Steiermark. Für Unternehmen ist übrigens auch der Gegenwert von Sachspenden von der Steuer absetzbar.
Spenden Steuerlich absetzen
Ab 2017 brauchen Sie nicht mehr selbst einen Steuerausgleich für Spenden durchzuführen. Die Meldung an das Finanzamt erfolgt im Folgejahr bis Ende Februar durch uns. Dazu müssten Sie bei der Überweisung im Feld „Verwendungszweck“ Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Vor- und Zunamen (wichtig: wie auf dem Meldezettel) angeben.
Wenn wir von Ihnen keine Daten erhalten haben, können wir keine Meldung an das Finanzamt machen.
BIC: BAWA ATWW (über Telebanking)
Anonym Spenden
Wenn Sie Ihre Spende NICHT steuerlich absetzen möchten, Sie uns aber Ihre Daten bereits bekannt gegeben haben, so sagen Sie uns einfach Bescheid.
Obergrenze einer Spende
Obergrenze = 10% des Jahreseinkommen
Sie können Spenden in der Höhe von bis zu 10 Prozent Ihrer Vorjahreseinkünfte (der sich nach Verlustausgleich ergebende Gesamtbetrag der Einkünfte) steuerlich absetzen. Sie erhalten so (je nach Ihrer Steuerhöhe) zwischen 25 und 55 Prozent Ihrer Spende als Steuergutschrift wieder zurück.
Informationen für Firmen
- Unternehmen können Sach- und Geldspenden als Betriebsausgaben geltend machen
- Höchstbetrag: 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres
- Hilfeleistungen in Katastrophenfällen sind von Unternehmen nach § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 auch als Werbeaufwand abziehbar. Hier besteht keine Begrenzung mit 10% des Vorjahresgewinns.
- Als Betriebsausgaben abgesetzte Spenden sind im Rahmen der Gewinnermittlung abzusetzen und auf Verlangen des Finanzamtes belegmäßig nachzuweisen.
- Bitte geben Sie unter „Kennwort“ die Einrichtung oder den Zweck an, der Sie Ihre Spende zukommen lassen möchten. In jedem Fall ist für die nachträgliche Steuerabsetzbarkeit die Registrierungsnummer des Finanzamtes auf dem Zahlschein zu vermerken: SO 1213
Kontoinformationen
Spendenkonto
IBAN: AT34 6000 0000 0199 9000
BIC: BAWA ATWW (über Telebanking)
Zahlscheine können Sie weiterhin in jedem Beratungszentrum erhalten oder online unter folgenden Stellen: